Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag Zimmer/Appartement der Naherholungspark GmbH & Co. KG
1. Mit schriftlicher Anmeldung und vom Vermieter bestätigter Annahme (Telefax oder E-Mail genügt) kommt ein Mietvertrag zustande. Das Mietobjekt entspricht der Beschreibung im Prospekt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins lt. gültiger Preisliste im Voraus zu zahlen. Für weitere Leistungen und Nutzungen ist entsprechend der gültigen Preisliste die jeweilige Gebühr zu zahlen.
2. Für Personen, die ohne Anmeldung das Grundstück des Vermieters vor oder innerhalb der Freizeitanlage nutzen, gilt folgendes:
1. Die Anmeldung ist unverzüglich nachzuholen 2. Wird vom Vermieter die Anmeldung abgelehnt, haben diese Nutzer das Grundstück sofort zu verlassen. Der Vermieter ist berechtigt, entsprechend der gültigen Preislisten ein Nutzungsentgelt zu verlangen und eine Pauschale von € 25,-- für das unberechtigte Nutzen seines Grundstücks sowie eine weitere Pauschale von € 50,-- für Nachforschungen, die für die Feststellung der Personen erforderlich wird. Schadensersatz ist daneben nicht ausgeschlossen.
3. Für die Schrankenkarte und/oder Schlüssel, soweit diese dem Mieter ausgehändigt werden, hat dieser entsprechend der Preisliste einen unverzinslichen Pfandbetrag in Geld beim Vermieter zu hinterlegen. Dieses Pfand verbleibt in voller Höhe beim Vermieter, wenn die ausgehändigten Gegenstände bei Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgegeben werden.
4. Die Platzordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie ist deutlich sichtbar ausgehändigt. Bei Verstoß gegen diese kann das Mietverhältnis sofort gekündigt werden oder ein Fahrverbot für die Freizeitanlage ausgesprochen werden und Schlüssel und/oder Schrankenkarte eingezogen werden. Der Mieter ist dadurch nicht berechtigt, zu kündigen oder die Miete zu mindern.
5. Die Übergabe des Mietobjektes erfolgt ohne Haftung für Größe, Güte und Beschaffenheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch und Wettereinflüsse wie Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmungen und deren Folgen sowie durch wildlebende Tiere. Das Objekt befindet sich innerhalb einer Freizeitanlage (Campingplatz). Die Benutzung des Sees erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter aus Schäden, die dieser durch Einwirkungen von anderen Mieter oder Dritten erleidet oder deren Sachen erleiden. Der Mieter hat den Vermieter von jeglichen Ersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aus einem Schaden, der durch den Mieter, seine Angehörigen, Besucher, durch die Freizeiteinrichtungen oder Fahrzeuge jeder Art entstanden sind, an den Vermieter stellen.
7. Reservierungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
8. Wenn der Mieter 3 Monate vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurücktritt, ist dies kostenlos. Bei späterem Rücktritt sind folgende Schadensersatzpauschalen fällig:
bis 45 Tage vor Beginn der Mietzeit: 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Der Nachweis eines anderen Schadens, insbesondere niedrigeren Schadens ist dem Vermieter unbenommen.
Mindestens wird aber eine Verwaltungsgebühr von € 50,-- fällig, dies gilt auch bei Benennung eines Ersatzmieters.
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie schützt den Mieter im Falle eines Reiserücktritts bei Tod, Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts.
9. Die Anreise soll bis 18.00 Uhr, die Abreise bis 11.00 Uhr erfolgen. Abweichende Zeiten sind mit Vermieter abzusprechen. Bei späterer Abreise ist weitere Nutzungsschädigung in Höhe der Miete zu zahlen.
10. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn gegen die Platzordnung verstoßen wird, sachgerechten Anweisungen des Vermieters oder seines Personals nicht Folge geleistet wird oder die Miete, Mietnebenkosten, Nutzungsgebühren und/oder Versicherungsleistungen, die fällig sind, nicht gezahlt werden.
11. Tiere sind auf der Freizeitanlage nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Die Platzordnung ist genau zu beachten.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so sollen diese Bestimmungen durch die Bestimmungen des Gesetzes, die dem Sinn dieser am nächsten kommen, ersetzt werden. Der Vertrag ist dadurch nicht im gesamten unwirksam.
13. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist soweit zulässig das Amtsgericht am Sitz der Freizeitanlage zuständig. Hier ist auch der Erfüllungsort. Es ist deutsches Recht vereinbart.
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